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Wappen

Stadtwappen

In Blau zwei schräggekreuzte goldene Bootshaken; in den Winkeln: oben eine goldene Mitra. vorne ein aufgehender silberner Halbmond, hinten ein gekerbtes silbernes Tatzenkreuz und unten ein goldener Stern.

 

Seelow wurde 1252 als Dorf (villa), 1278 als Flecken oder Städtchen (oppidum) und spätestens seit dem 15. Jahrhundert auch als Stadt (civitas) bezeichnet. Als Grund- und Gerichtsherren lassen sich ab dem 13. Jahrhundert die Bischöfe von Lebus nachweisen. Das älteste bekannte Stadtsiegel, das sich an einer Urkunde von 1429 im Stadtarchiv Müncheberg befand und im 2. Weltkrieg vernichtet wurde, zeigt das Wappen des bischöflichen Stadtherren, wie es im Stiftswappen von Lebus seit 1338 nachweisbar ist: zwei schräggekreuzte Haken bewinkelt von einem sechsstrahligen Stern. Als weitere Motive treten im Stadtsiegel Halbmond, Kreuz und eine im Siegel von 1429 nur undeutlich erkennbare Figur hinzu, die im nächst jüngeren Siegel von 1556 als Bischofsmütze dargestellt wird.

Die Motive lassen sich als Heiligenattribute der beiden Schutzpatrone des Lebuser Domstiftes deuten. Während die Haken (Bootshaken) und das Kreuz(?) auf die Marterwerkzeuge des heiligen Adalbert von Prag verweisen, der als Missionar im Pruzzenland 997 von Fischern erschlagen wurde, sind Mond und Stern Attribute der Gottesmutter Maria. Die Mitra (Bischofsmütze) läßt sich als Hinweis auf den bischöflichen Stadtherren erklären. Erst im 19. Jahrhundert wurde diese städtische Siegeltradition in Unkenntnis ihrer Herkunft und Bedutung verändert und für die Ackerbürgerstadt die Haken als Dreschflegel und die Bischofsmütze als Krone umgedeutet.

 

Otto Hupp nahm dieses Siegelbild als Grundlage für die erste nachweisbare Heraldisierung des Stadtsiegels (= farbige Umzeichnung als Wappen) in seinem Werk Wappen und Siegel der deutschen Städte, Flecken und Dörfer, Frankfurt am Main 1896, S. 48: "In Blau zwei gekreuzte silberne Sensen mit goldenen Stielen, deren Kreuzungspunkt mit einem querliegenden silbernen Wetzstein belegt ist; in den Winkeln: oben goldene Krone, rechts aufgehender silberner Halbmond, links silbernes, gekerbtes Kreuz, unten goldener Stern." In der Folge wurde diese Fassung als städtisches Hoheitszeichen geführt, war jedoch - wie nicht selten bei Kommunalwappen – Umtingierungen (Farbänderungen) unterworfen.

 

Grundlage für die Neugenehmigung des Stadtwappens am 24.1.1992 durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg war das im Lexikon Städte und Wappen der DDR, Leipzig 1984, S. 423 abgebildete und beschriebene Stadtwappen: "In Rot zwei schräggekreuzte silberne Sensen, deren Kreuzungsstelle mit einem goldenen Wetzstein belegt ist, in den Winkeln oben: eine goldene Krone, vorn ein zunehmender silberner Halbmond, hinten ein silbernes Ankerkreuz, unten ein sechseckiger gekanteter goldener Stern". Im Zusammenhang mit der Schaffung einer Stadtflagge entstand im Jahre 2001 der Wunsch der Stadtverwaltung Seelow wieder zu der ältesten, nachweisbaren Farbfassung des Wappens zurückzukehren.

Zugleich konnte die Stadt davon überzeugt werden, auch wieder die ursprüngliche Motivik zu verwenden. Das jetzt verwendete Wappen zeigt die Heraldisierung des ältesten Stadtsiegels von 1429 unter Verwendung der von Hupp geschaffenen Farbgebung. Der Entwurf stammt von Uwe Reipert, Waldstedt.

Termine

Stadtverordnetenversammlung

03.12. / 18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow

 

 

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