Online-Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) erteilt und ist kostenpflichtig.
Danach sind folgende Angaben zu Ihrer Person unbedingt erforderlich:
Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort. Darüber hinaus sind Name und Vorname oder Firma oder Name und Firma erforderlich.
Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:
Name, Vorname, Straße, Hausnummer oder Geburtsdatum, Vorname, Straße, Hausnummer
Voraussetzungen:
Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Besonderheit:
Erweiterte Melderegisterauskünfte können nur bei einem berechtigten Interesse erteilt werden, z. B. wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z. B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteildung benötigt werden. Um ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft zu machen, legen Sie Ihrem Antrag bitte entsprechende Nachweise oder Belege bei. Weitergehende persönliche Daten eines meldepflichtigen, wie zum Beispiel die Staatsangehörigkeit, unterliegen einer Einzelfallentscheidung und Zulässigkeitsprüfung durch die Meldebehörde
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 12,00 €.
Nach Prüfung und Bearbeitung geht Ihnen das Ergebnis und die Rechnungslegung auf dem Postweg zu.
Die Angaben von Telefon oder E-Mail erfolgt freiwillig. Damit besteht für uns die Möglichkeit eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihnen abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schriftliche Rückfragen unsererseits aus Kostengründen nicht möglich sind.