Auszug aus dem Geburtenregister
Auszug aus dem Geburtenregister online beantragen
Ausführliche Beschreibung
--Das Register umfasst alle Gemeinden, die den Ämtern des gemeinsamen Standesamtes zugehörig sind (Stadt Seelow, Amt Seelow - Land, Amt Golzow).--
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
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neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
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Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, einen Registerausdruck bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
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bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
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gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühren
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beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 15,00 Euro
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bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 7,50 Euro
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Ausstellung für Sozialversicherungszwecke: gebührenfrei
Kontakt
Frau Ratzlaff
03346 802-135
Küstriner Straße 67
15306 Seelow