EINSICHTNAHME DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN DAS ELEKTRONISCHE BUNDESGESETZBLATT, DAS GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR DAS LANDES BRANDENBURG UND ORTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz über die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg - BbgAusfVerkG (GVBI. 12009, S. 192) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg künftig in elektronischer Form herausgegeben und über das Internet unter der Adresse zum kostenlosen Abruf bereitgehalten wird. Die abgerufenen Dateien dürfen ebenfalls kostenlos gespeichert und selbst ausgedruckt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die dieses Medium noch nicht nutzen, sieht das Gesetz jedoch alternative Zugangswege vor. Nach § 3 Abs. 4 BbgAusfVerkG soll das Blatt bei den Städten und Gemeinden elektronisch zur Einsicht bereitgehalten und sollen gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Ausdrucke angefertigt werden. Von dieser Möglichkeit kann im Fachbereich Innere Verwaltung der Stadt Seelow Gebrauch gemacht werden. Des Weiteren haben Sie hier die Möglichkeit der Einsichtnahme in ortsrechtliche Vorschriften der Stadt, in die elektronische Ausfertigung des Bundesgesetzblattes und des Ausdruckes von Dokumenten gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten.
Im Internet finden Sie die Rechtsvorschriften unter folgenden Adressen:
1. Bundesgesetzblatt
2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg
3. Ortsrechtliche Vorschriften
4. Amtsblätter