Antrag auf Sondernutzung
Ausführliche Beschreibung
Gemäß der §§ 32 und 33 StVO ist es verboten Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird bzw. Waren und Leistungen auf der Straße anzubieten, wenn dadurch die Verkehrsteilnehmer gefährdet, abgelenkt oder belästigt werden. Weiterhin stellt die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Vor allem wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder nur nebensächlich ist, zählen zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (z.B. Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Stühlen und Tischen, Warenpräsentation,...).
Genehmigungs- und gebührenpflichtig sind auch Maßnahmen wie Lagerung von Baumaterial, Gerüstaufstellung, Containerstellung usw..
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis und oder einer Sondernutzungserlaubnis, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes. Bei wiederkehrender Sondernutzung ist die Erlaubnis jedes Jahr neu zu beantragen bzw. ist der Antrag auf Widerruf zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Seelow erhoben.
Rechtsgrundlagen
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§§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
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Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Seelow
Formular:
Antrag auf Erlaubnis einer Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Kontakt
Frau Mühlbach
Tel.: 03346 802-153
Küstriner Straße 61
15306 Seelow