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Hundehaltung

Anmeldung Hunde

Ausführliche Beschreibung

Jede/r Hundehalter/in muss:
 
 
  • den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO-Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen
 
  • sein befriedetes Besitztum gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes sichern
 
  • außerhalb des befriedeten Besitztums seinem Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Halters anlegen
 
  • auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos entfernen
 
  • bei Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Anschaffung eines neuen Hundes, Halterwechsel oder versterben des angemeldeten Hundes) unverzügliche eine schriftliche Mitteilung an das Ordnungsamt machen
 
  • sich zu den gesetzlichen und ortsgebundenen Regularien zur Leinenpflicht, zum Maulkorbzwang und zum Mitnahmeverbot selbstständig informieren (HundehV Bbg/ Satzungen/ Ordnungsbehördliche Verordnung usw.) 

 

Rechtsgrundlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg

 

Formular

Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung

 

Anmeldung von Bestandshunden: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024

 

 

Kontakt

Frau Bittelmann

03346 802-137

Küstriner Straße 67

15306 Seelow

 

 

Steuerliche Anmeldung

Ausführliche Beschreibung

Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen gewährt werden.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

 

Einzug der Hundesteuer per Lastschrift

Sofern Sie beabsichtigen, die Hundesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Seelow

 

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Stadt Seelow

 

Formular

Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung

 

Kontakt

Frau Krey

03346 802-143

Küstriner Straße 61

15306 Seelow

 

 

Termine

Stadtverordnetenversammlung

03.12. / 18:30 Uhr / Kulturhaus Seelow

 

 

VERANSTALTUNGEN

Nächste Veranstaltungen:

25. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

27. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

29. 11. 2024 - Uhr

 
Veranstaltungsflyer

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