Hundehaltung
Anmeldung Hunde
Ausführliche Beschreibung
- Ihren/ seinen Hund unverzüglich bei der Stadt Seelow steuerlich und ordnungsrechtlich anzeigen (unabhängig von Rasse und Größe)
- den Hund durch einen Mikrochiptransponder gemäß ISO-Standard von einem Tierarzt kennzeichnen lassen
- sein befriedetes Besitztum gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes sichern
- außerhalb des befriedeten Besitztums seinem Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift des Halters anlegen
- auf öffentlichen Straßen, Wegen und Anlagen, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos entfernen
- bei Änderungen in der Hundehaltung (z.B. Anschaffung eines neuen Hundes, Halterwechsel oder versterben des angemeldeten Hundes) unverzügliche eine schriftliche Mitteilung an das Ordnungsamt machen
- sich zu den gesetzlichen und ortsgebundenen Regularien zur Leinenpflicht, zum Maulkorbzwang und zum Mitnahmeverbot selbstständig informieren (HundehV Bbg/ Satzungen/ Ordnungsbehördliche Verordnung usw.)
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg
Formular
Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung
Anmeldung von Bestandshunden: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024
Kontakt
Frau Bittelmann
03346 802-137
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
Steuerliche Anmeldung
Ausführliche Beschreibung
Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen gewährt werden.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Einzug der Hundesteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Hundesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Seelow
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Seelow
Formular
Neuanmeldung: Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 + Steueranmeldung
Kontakt
Frau Krey
03346 802-143
Küstriner Straße 61
15306 Seelow