Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Ausführliche Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z.B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Kranaufstellungen, Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baustelleneinrichtungen usw.) müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Für Straßen- und Wegebauarbeiten an kommunalen Anlagen (§ 45 Abs. 2 StVO) ist der Antrag an die Straßenbaubehörde (sh. Formular) zu richten. Für alle übrigen Arbeiten und Veranstaltungen liegt die Zuständigkeit bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises MOL. Deren Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.
Erforderliche Dokumente
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis und/oder Sondernutzungserlaubnis, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.
Gebühren
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Seelow erhoben.
Rechtsgrundlagen
- §§ 44, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Formular
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
Kontakt
Frau Oldinski
03346 802-154
Küstriner Straße 61
15306 Seelow