Antrag auf Erteilung eines Parkausweises
Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung bzw. Änderung eines Parkausweises. Rechtliche Grundlage bildet die Benutzungs- und Entgeltordnung für die ausgewiesenen Parkflächen der Stadt Seelow vom 27.10.2020 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Starttermin der Antragstellung ist der 1. November des Jahres für das folgende Kalenderjahr (bzw. beim Freiwerden von Parkflächen). Die Ausweise werden entsprechend dem Eingangsdatum vergeben. Sollten zeitgleich mehr Anträge eingehen als Stellplätze zur Verfügung stehen wird, im Losverfahren entschieden.
Zuvor gestellte Anträge werden nicht bearbeitet und müssen neu (ab 1.11.) gestellt werden!
Die Parkausweise werden anschließend nach Entrichtung des Entgeltes durch die Stadtverwaltung Seelow ausgegeben. Sie enthalten die Geltungsdauer, den Geltungsbereich und die amtlichen Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge.
Die Parkausweise sind bis zum Ende des beantragten Zeitraumes bzw. längstens bis zum Ende des Kalenderjahres gültig und werden nicht automatisch verlängert. Die zum Fahrzeug gehörenden Parkausweise sind während der entgeltpflichtigen Nutzungszeit bei Benutzung der vorgesehenen Parkfläche sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Die Benutzungsentgelte können aus dem § 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die ausgewiesenen Parkflächen der Stadt Seelow entnommen werden.
Bei Abgabe der E-Mailadresse erhalten Sie eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Eingaben.
Falls Sie das Online-Formular nicht nutzen möchten, steht Ihnen hier das Formular als Download zur Verfügung.