Auszug aus dem Sterberegister
Auszug aus dem Sterberegister online beantragen
Ausführliche Beschreibung
--Das Register umfasst alle Gemeinden, die den Ämtern des gemeinsamen Standesamtes zugehörig sind (Stadt Seelow, Amt Seelow - Land, Amt Golzow).--
Mit der Sterbeurkunde können Sie den Tod eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Sterberegisters eine Sterbeurkunde ausstellen lassen. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist und das einst den Tod beurkundet hat.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde alle möglichen Veränderungen wie z.B. Eheschließung, Adoption, Namensänderung.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalls an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls übergeben werden (wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter zeigt den Sterbefall im zuständigen Standesamt an.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Gebühren
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beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 15,00 Euro
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bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 7,50 Euro
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Ausstellung für Sozialversicherungszwecke: gebührenfrei
Kontakt
Frau Ratzlaff
03346 802-135
Küstriner Straße 67
15306 Seelow