Vereinsförderung
Ausführliche Beschreibung
In Anerkennung der Bedeutung der Kultur und des Sports, seiner pädagogischen, gesundheitsfördernden, sozialen und integrativen Funktion, fördert die Stadt Seelow die Träger der selbstverwalteten und gemeinnützigen Vereine und Einrichtungen der Stadt nach Maßgabe dieser Richtlinie. Es liegt im besonderen kommunalen Interesse der Stadt Seelow, den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere jungen Menschen, den besonderen Wert der kulturellen Vereinsarbeit und des Sports für die Persönlichkeitsentwicklung, für die Ausbildung sozialer Fähigkeiten nahe zu bringen und ins Bewusstsein zu rücken. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich ist das Engagement der Vereine von großer Bedeutung und von daher Förderungen der Kinder- und Jugendarbeit in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die Förderung der Seelower kulturellen Vereine, Sportvereine und gesellschaftlichen Einrichtungen stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Seelow dar. Sie wird im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung sowie weitere Informationen zum Verfahren der Förderung können aus der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Seelow entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Vereinsförderrichtlinie der Stadt Seelow
Formulare
Kontakt
Frau Weisemann
03346 802-173
Küstriner Straße 61
15306 Seelow